... für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach. Der Richter ist sichtlich ergriffen: "Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!" Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt die abscheuliche Tat nach und fordert die Höchststrafe. Der Richter nickt: "Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt." Da meldet sich der Schöffe: "Aber Herr Richter, sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!" Der Richter: "Tja, da haben Sie auch wieder recht!"
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